Sponsor-Partner:
(ich danke für klick & shop) |
|
|
|
TerraForming-Gesetz (TFG) §125 Absatz 3
Terraforming darf nur auf Planeten erfolgen, die folgenden Bedingungen entsprechen:
- der Planet muß frei von Besitzverhältnissen von Dritten sein
- der Planet darf nicht von einer anderen intelligenten Spezies bewohnt sein
Um die rechtmäßige Terraformung zu gewährleisten, muß eine Terraforming-Genehmigung vorliegen.
Ferner muß mindestens eine Funkboje in maximal 1 Mio. Km Entfernung den Vorgang anzeigen.
Eine Dokumentation über den Ausgangszustand und den Endzustand ist zu erstellen und der
Föderation zur Archivierung zu überlassen.
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis nicht unter 2 Jahren, höchstens jedoch 4 Jahre je Einzelfall geahndet.
Schäden, die durch die Terraformung entstanden sind, trägt der Verantwortliche.
(Quelle: TerraForming-Gesetz von 2328, Gesetzesnovelle von 2458)
|